Der Gesetzgeber gibt Lebenszeichen

Eine EX empörte sich online darüber, dass sie die Wohnung ihres EX unmittelbar nach seinem Tod betrat, den Neffen animierte, ihr den Computer und die Bankauszüge aus der Wohnung zu holen. Das Schnüffeln in einem fremden Computer war ihr wichtiger, als die wichtige Entscheidung über eine Erdbestattung oder eine Feuerbestattung, obgleich er, Jahre vorher, seinen Bruder durch eine bedachte Erdbestattung verabschiedete. Die EX ließ ihn verbrennen, bekam die Sterbeurkunden vom Standesamt und konnte sich am Konto verdingen. Die Polizei nimmt es mit dem Versiegeln der Wohnung nicht mehr so genau. Die Prüfung der Rechte am Nachlass wurde ausgelagert. Die Mutter und der Vater wurden kurzerhand zu fürchterlichen Menschen erklärt. Claudia Marschner war natürlich auch eine fürchterliche Bestatterin, die es wagte, sich nicht für die Schlammschlacht zu interessieren, die die fürchterlichen Eltern des EX rechtlich in Betracht zog. Die Gesetzgebung, der Staat, die Behörden inszenieren eine verstellte Gesamtfratze. Jeder kann sich als Neffe ausgeben, wenn er nur bequatschen kann. Nun, im Jahr 2026, bewegt sich ein Stäbchen des berühmten Beamtenmikados, wurde sachte gezogen, um den Stäbchensalat nicht komplett ins Rollen zu bringen. Als fürchterliche Bestatterin, die in Ruhe mit Hinterbliebenen arbeiten möchte, kann ich also endlich eine staatliche Bewegung melden. Ein Raunen geht durch den Saal. Mit einem Todesfall müssen Freunde, Lebenspartner, Nachbarn, Kumpel, EXinnen und Exen bei den Standesämtern glaubhaft machen, dass sie berechtigt sind, die Sterbeurkunden in Besitz zu nehmen. Das geht, wie immer, über eine Patientenverfügung, über Vollmachten, über Testamente, über Mietverträge, die zu erkennen geben, dass man zusammen lebte und wohnte. Da die Polizei die Sicherung von Wohnungen, wie die Bußgelder, auslagert, bleibt der Raum rechtsfrei und entstellt. Natürlich sind Ehepartner, Söhne, Töchter, Mütter, Väter nicht davon betroffen, die sollen vermeintlich geschützt bleiben. Da ich selbst in den letzten vier Jahren Anwälte beobachten musste, die, ausgerechnet im Bereich Eigentumswohnungen, spätere Erbmasse, haarsträubend knallharte Lügen in Gerichtsprotokollen hinterlassen, kann ich sagen, die Gesetzgebung lässt sich naiv durch tumbe Masse überrollen, nimmt Betrug nicht mehr wahr, wischt vom Tisch. Das wird durch die Tatsache befördert, dass Tote als lästiger Abfall der deutschen politischen Gesellschaft betrachtet werden. Die Krankenkassen haben Todesfälle rausgeworfen. Die Sozialämter knicken ein. Die Polizei kann nicht mehr jede Wohnung sichern, die Schlüssel verwalten, also den Nachlass sichern. Sie diskutiert nicht mehr mit jedem "Neffen". Sie knickt ein. Tote werden, wie Bußgelder, ausgelagert. Matthias Steuckardt hat sich bei mir beworben. Ich soll ihm meine Stimme geben. Leiter der Abteilung Bürgerdienste, Soziales und Senioren. Ein Stäbchen von der CDU zieht sich vor der Wahl aus dem Salat. Er ist in vielen Vereinen Mitglied: Bei der Berliner Aids-Hilfe e.V. , beim UHW, bei Mann-O-Meter e. V., im Verein zur Förderung des Weinbergs und der Gartenarbeitsschule in Schöneberg e.V. und sogar bei der DLRG in Schöneberg. Ich schrieb ihm und stellte Fragen. Sein Wappen trägt immerhin Kreuz und Hirsch. Er wird wohl nicht einknicken. Die Friedhöfe werden vernachlässigt und immerhin will die CDU -wie die AfD- deutsche Kultur erhalten. Auf vielen verschmutzten Wahl-Plakaten wird das Wort sauber genutzt. Sie wollen den sauberen Goethe zitiert wissen, der Gladstone zitierte: „Zeige mir, wie eine Nation sich um ihre Toten kümmert, und ich werde mit mathematischer Genauigkeit das Mitgefühl ihrer Menschen, ihren Respekt vor den Gesetzen des Landes und ihre Loyalität gegenüber hohen Idealen messen.“